

Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Gerechtigkeit und Rechtspflege Deutschland
Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Postfach 11 06, 04701 Leisnig / Rufnummer: 03525 704 89 53
Fax: +49 (0) 3525-704 895 30 / zentrale@rdrk.de
RDRK
Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Der RDRK veröffentlicht regelmäßig Anleitungen und Hilfestellung über unseren Newsletter und unsere Beiträge im Weltnetz. Damit können die Reichs- und Staatsangehörigen ihre Selbstverantwortung übernehmen und sich ohne einen Recht-Konsulenten vorab wehren.
Wir verstehen unsere Aufgabe nicht nur in der Vertretung unserer Mandanten, sondern auch und in erster Linie als Berater und Unterstützer in rechtlichen Angelegenheiten.
Mitteilungsblatt des RDRK >>> https://www.rdrk.de/deutscher-recht-konsulent/
Telegram >>> https://t.me/ReichsverbandDRK
Aufruf für den Weg in das Recht auf Heimat
Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Am 27.09.2009 veröffentlicht, als Orientierung für alle wahren und aufrichtigen Deutschen in der ganzen Welt, als ein leuchtendes Beispiel von Verantwortungsbewußtsein und Willenskraft “DEM DEUTSCHEN VOLKE” dienend, gilt wie folgt:
“Nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesraths am 26.09.2009 und der dadurch erlangten Gesetzeskraft durch die Wahrung und Einhaltung der geltenden Verfassung, den geltenden Reichsgesetzen und unter Berücksichtigung von vorhandenen Besatzungsvorschriften, ist die Gründung des ersten Vereins nach Reichsrecht erfolgt. “
RDRK
Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Der erste deutsche Reichsverein erhebt den Anspruch der Aufrechterhaltung einer Reichsrechtsordnung im gesamten Gebiet des Deutschen Reichs, gemäß den völkerrechtlichen Staatsgrenzen vom 31.07.1914. Dieser Dachverband nennt sich “Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten” und ist mit dem 27.09.2009 durch seine vorhandene Verbandssatzung in Kraft gesetzt. Er wird sobald als möglich ins Vereinsregister des verantwortlichen staatlichen Amtsgerichts eingetragen.
Jede(r) rechtbewußte, staats- und volkstreue Angehörige nach RuStaG aus dem Jahre 1913, kann nach besuchter Schulungseinheit, nach abgelegtem Volks-Eid, nach Beitritt in den “Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten”, zur Wahrung der staatlichen Rechtsordnung als Recht-Konsulent seiner Berufung nachgehen.
Es gibt nur ein Deutsches Volk und nur ein Deutsches Reich, beide haben nichts mit einer Weimarer Republik, einem Großdeutschen Reich und einer BRD zu tun, auch nichts mit deren Verfassungen oder einem Grundgesetz und auch nichts mit allen Gesetzen oder Verordnungen dieser Fremdverwaltungen oder Selbstverwaltungen.
“Wer Unwahrheit als Waffe benutzt, wird in der Wahrheit untergehen!”
Der Verfassungsschutz des Deutschen Reiches warnt eindringlichst vor der Weimarer Verfassung und deren Auswirkung
Wer sich auf die Weimarer Verfassung, DDR-Verfassung oder auf das Grundgesetz beruft, unterwirft sich allen internationalen Gesetzen die als Folge des Versailler Diktates gemacht wurden. Beachten Sie folgende Seiten:
Warum DRK?
Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulenten erfolgt freiwillig, nach Beitritt in den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten, durch nachfolgender Zustimmung vom Bundesrath. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung der vorgeschriebenen Studienblöcke (Block 1, 2 und 3), siehe Leistungen der Uni-SPIK, mit der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK (Antrag als PDF-Datei) und den damit verbundenen Volkseid (Volks-Eid als PDF-Datei).
Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulent oder Advokat wird verfassungsrechtlich durch den Beschluß im Volks-Bundesrath durchgeführt, im Einzelnen durch den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten. Der Deutsche Recht-Konsulent ist ein freiberuflicher Berufszweig er wird bei seiner Arbeit unterstützt und organisiert durch den Reichsverband „RDRK“.
“Wer etwas erleben will, was er bisher nie erlebt hat,
Wird etwas tun müssen, was er bisher nie getan hat”
Wird etwas tun müssen, was er bisher nie getan hat”
Gerechtigkeit
Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia)
ist einer der Grundbegriffe der Ethik – der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs “gerecht” ist “angemessen, richtig”. Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
Bedürfnisprinzip (den – verschiedenen/verschieden großen – Bedürfnissen gerecht werden)
Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
Leistungsprinzp (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - Z.B. zwischen Mann und Frau)
Autoritäres Machtprinzip
DRK-Regel
Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die Gerechtigkeit.
Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. […] Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.”
Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein, was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Studium
das Studium zum
Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent, staatlichen Beamten,
Standesbeamten, Mediator oder einfach eines Wissenden obliegt der 1ten
staatlich anerkannten Universität für sozialpädagogische
Identitätskompetenz Deutschland.
Mit dem Grundlagenstudium, erhalten Sie das Zertifkat eines Mediator bzw. Standesbeamten.
Hier geht es zu der Seit der Uni-SPIK: www.uni-spik.de
das Fachstudium zum Bevollmächtigten, Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent, staatlichen Beamten, Richter oder einfach eines Wissenden obliegt der 1ten staatlich anerkannten Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.
Mit dem Fachstudium, erhalten Sie das Zertifkat eines Bevollmächtigten, hohen Beamten, Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent.
Leistungen
Alle Leistungen der Uni-SPIK im Überblick: www.uni-spik.de/leistungen
Hier geht es zur Anmeldung: www.uni-spik.de/Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung: www.uni-spik.de/Anmeldung
Vorlagen
Anleitung zum Formular „Versicherung an Eides Statt“
Nutzen Sie das Formular für Ihr Bundesland.
"Wenn
Sie trotz ärztlichem Attest oder Glaubhaftmachung, daß Sie wegen
gesundheitlicher Einschränkung nicht in der Lage sind, eine Mund- und
Nasenbedeckung zu tragen, am Betreten eines Ladens gehindert werden,
können Sie der Sie nötigenden Person die Versicherung an Eides Statt zum
Ausfüllen vorlegen. Seien Sie bestimmt, keineswegs rechtfertigend,
nicht nötigend, höflich, souverän, nicht entehrend. Verhalten Sie sich
der Situation angemessen und berufen Sie sich nur auf souveräne geltende
Gesetze."
Hier finden Sie die Vorlage in PDF-Datei, die dem Zweck der Zurückweisung aller Briefe der sogennanten "Behörden" der BRD dient.
Hier finden Sie die Vorlage der Mittelung des Mandanten über Vetretung durch den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten (kurz RDRK).
Hier finden Sie die Vollmacht zur Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands auf den Grundlagen des tatsächlich geltenden Rechtes im Deutschen Reich.
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Kontakt
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