Warum DRK? Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulenten erfolgt freiwillig, nach Beitritt in den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten, durch nachfolgender Zustimmung vom Bundesrath. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung der vorgeschriebenen Studienblöcke (Block 1, 2 und 3), siehe Leistungen der Uni-SPIK, mit der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK (Antrag als PDF-Datei) und den damit verbundenen Volkseid (Volks-Eid